Wahlplakarte

Während dem Bundestagswahlkampf möchten wir beobachten und dokumentieren, wo AfD-Plakate hängen und wo diese beschädigt oder zerstört wurden. Damit wollen wir einen Beitrag zum zivilgesellschaftlichen Diskurs über die Wahl und AfD-Wahlwerbung in Freiburg und Umgebung leisten indem wir ihn sichtbarer machen. Wir versuchen, ein umfassendes Bild über die Verteilung der Plakate zu erstellen. Deine Mithilfe ist dabei entscheidend: Trage Standorte von AfD-Plakaten ein – egal ob sie intakt sind oder nicht – und hilf uns, dieses Phänomen sichtbar zu machen. Dabei geht es uns allein um die Erhebung dieser Standorte und darum, herauszufinden, in welchen Gebieten die Partei Präsenz zeigt.

Wir werden die Ergebnisse und Entwicklungen auf unseren Social-Media-Kanälen transparent und dokumentarisch begleiten. Vielen Dank für deine Unterstützung!

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Disclaimer:
Das Beschädigen, Bemalen oder Entfernen von Wahlplakaten ist gemäß § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) als Sachbeschädigung strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Auch wenn der Inhalt eines Wahlplakats als volksverhetzend empfunden wird, ist Selbstjustiz nicht zulässig.